Genf: Subventionen im Umfang von 500 Millionen Franken für energetische Sanierung von Gebäuden

15/02/2024

Immoday

Redaktion

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Der Kanton Genf und die wichtigsten Akteure der Immobilienbranche haben eine Vereinbarung getroffen, um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzutreiben. Das Subventionsbudget ist vor allem für Privateigentümer vorgesehen.

 

Beim aktuellen Tempo der energetischen Sanierung von Gebäuden wird die Klimaneutralität bis 2050 nicht erreicht werden können – das ist allseits bekannt. Die wichtigsten Akteure der Immobilienbranche wollen nun vorwärts machen. Sie fordern vom Staat nicht mehr schöne Reden und administrative Auflagen, sondern konkrete Hilfen. Mit anderen Worten: Er soll Geld in die Hand nehmen und mehr Subventionen gewähren.
 

Energetische Sanierung soll in rund fünfzehn Jahren abgeschlossen sein


Genau das ist gerade in Genf geschehen. Man hat sich auf ein Subventionsbudget von 500 Millionen Franken geeinigt, mit dem Ziel, die energetische Sanierung der Gebäude im Kanton bis etwa 2040 abzuschliessen.

Die Vereinbarung legt auch klare Regeln fest, wie das Budget auf öffentliche und private Akteure aufzuteilen ist. Private Akteure erhalten 70% der Finanzmittel, der öffentliche Sektor 30%. Dies teilt das Département du Territoire (DT) in seiner Medienmitteilung mit. Der Subventionsbetrag per m2 wird ebenfalls erhöht. 

Auch in Fällen, in denen ein wirtschaftliches Missverhältnis vorliegt oder die Sanierungsarbeiten nicht aus eigener Kraft gestemmt werden können, wird mehr finanzielle Unterstützung gewährt. 

 

Wärmeverbrauchsindex als Berechnungsmethode und keine Abwälzung der Sanierungskosten auf Mieten


Die Immobilien- und die Mieterkreise haben sich ausserdem darauf geeinigt, dass der Mechanismus, der es ermöglicht, einen Teil der Sanierungskosten auf die Mieten abzuwälzen, ausgesetzt wird, wenn eine Energiesubvention gewährt wurde. Damit die Subvention ausgerichtet wird, müssen auf den jeweiligen Baustellen zudem die Branchenusanzen eingehalten werden.

In den Vereinbarungsbedingungen werden die Instrumente zur Umsetzung der energetischen Sanierung – insbesondere der Wärmeverbrauchsindex (Indice de dépense de chaleur, IDC) – sowie der Umsetzungszeitplan bestätigt. Dieser wird beibehalten, damit es bei den Fachleuten nicht zu Engpässen kommt und die Arbeiten durch lokale Unternehmen durchgeführt werden können. Nur kleine Liegenschaften mit weniger als fünf Wohnungen verfügen über eine zusätzliche Frist von drei Jahren, um der Sanierungspflicht nachzukommen. 

 
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